Sanierung und Innenausbau in Zürich

Massgeschneiderte Designkonzepte für Wohnungen, Häuser und Geschäftsräume. Von der Bedürfnisanalyse über die Auswahl von Materialien und Produkten bis zu präzisen Ausschreibungsplänen, mit denen Sie Unternehmer verbindlich anfragen können – und auf Wunsch begleitet bis zur Übergabe.

Sanierte Dachwohnung in Zürich

Zuerst zuhören.
Dann entwerfen.

Jedes Projekt beginnt mit einer Bedürfnisanalyse, nicht mit einer Skizze. Wie Sie wohnen, was Sie heute stört, wo Ihr finanzieller Rahmen liegt – daraus entsteht der Entwurf. Nicht umgekehrt.

Wir sagen Ihnen klar, wo sich die Investition in beständige Materialien lohnt – und wo Sie zurückhaltend bleiben können, ohne dass es jemand sieht.

Meret Wildbolz ist Architektin, Gestalterin und Beraterin in einer Person – inhabergeführt in Zürich. Am Anfang steht die Analyse, danach die gemeinsame Entwicklung Ihrer Vorstellungen. Wo die Zahl der Möglichkeiten sonst eher lähmt als beflügelt, ordnen wir sie zu einer überschaubaren Auswahl und begründen jede Empfehlung.

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Leistungen

Klar abgegrenzte Pakete – einzeln buchbar oder kombiniert. Sie entscheiden, wie weit die Begleitung geht: bis zum Designkonzept, das Sie anschliessend selbst mit Unternehmern umsetzen, oder bis zur schlüsselfertigen Übergabe.

Designberatung & Konzept

Klare Konzepte für Innenausbau und Umbau – abgestimmt auf Bedürfnisse, Bestand und Budget. Wünsche, Räume und finanzieller Rahmen werden gemeinsam analysiert. Daraus entstehen mehrere Varianten mit echten Alternativen, damit Sie sehen, was zu Ihnen passt, statt zwischen Geschmacksfragen raten zu müssen.

Enthalten:

  • Bestandsaufnahme, Raum- und Bedürfnisanalyse
  • Ideenentwicklung, Designkonzept, Moodboards
  • Mehrere Entwurfsvarianten zur Auswahl
  • Materialisierung und Farbkonzept
  • Produktekatalog mit konkreter Auswahl
  • Beleuchtungskonzept
  • Möblierungskonzept
  • Planskizzendossier zum Weiterarbeiten mit Unternehmern

SIA-Phasen 11 – 21

Planung & Ausschreibung

Planung für Innenausbau, Sanierung und Umbau – ausführungs- und ausschreibungsreif. Das Konzept wird technisch durchgearbeitet, bis Unternehmer präzis und vergleichbar offerieren können: Pläne, Details, Produktspezifikationen, Kosten.

Enthalten:

  • Bauprojekt und Detailplanung Innenausbau
  • Ausschreibungspläne im Massstab 1:50, inklusive Materialisierung und Produktspezifikationen
  • Detailpläne im Massstab 1:5
  • Baugesuchsunterlagen bei Bedarf
  • Kostenschätzung und Kostenvoranschlag
  • Ausschreibungsplandossier zum Weiterarbeiten mit Unternehmern

SIA-Phasen 21 – 33 · Auch als Freelance-Leistung für Architekturbüros

Ausführung & Bauleitung

Begleitend beratend – oder mit vollständiger Bauleitung. Setzen Sie die Ausführung selbst mit Unternehmern um, begleiten wir Sie punktuell: bei der Vergabe, an kritischen Bauetappen und bei Entscheidungen auf der Baustelle. Alternativ übernehmen wir die Bauleitung vollständig.

Enthalten:

  • Ausschreibung, Werkverträge und Begleitung bei der Vergabe
  • Zugang zu unserem Netzwerk geprüfter Unternehmer
  • Baubegleitende Beratung nach Bedarf
  • Gestalterische Leitung und Qualitätssicherung
  • Bauleitung, Kostenkontrolle und Mängelmanagement
  • Übergabe, Dokumentation, Schlussabrechnung

SIA-Phasen 40 – 53 · Auch als Freelance-Leistung für Architekturbüros

Bei grösseren und komplexen Umbauten empfehlen wir, eine externe Bauleitung beizuziehen. Wir arbeiten dafür mit einem eingespielten Netzwerk von Bauleitern und Unternehmern zusammen – und bleiben gestalterisch verantwortlich.

Ausgewählte Projekte

Sanierungen und Umbauten in Zürich und Umgebung, bei denen die Bedürfnisanalyse den Unterschied gemacht hat.

Sanierte Dachwohnung Richard-Wagner-Strasse Zürich

Dachwohnung Richard-Wagner-Strasse, Zürich
Aus einem schwierigen Schnitt wird ein grosszügiger Wohnraum

Sanierung Küche und Bad Kanzleistrasse Zürich

Küche & Bad, Kanzleistrasse Zürich
Gezielter Eingriff statt Rundumschlag

Umbau Einfamilienhaus Laubholzstrasse Erlenbach

Umbau Einfamilienhaus, Erlenbach
Von kleinteiliger Aufteilung zu offenen Räumen

Orangerie Gockhausen Umbau

Orangerie, Gockhausen
Bestand modernisieren, ohne den Charakter zu verlieren

Wohnbau Leimgrübelstrasse Zürich

Wohnbau Leimgrübelstrasse, Zürich
Zehn Wohnungen, entwickelt aus dem Wohnalltag

Machbarkeitsstudie Hubelstrasse Horw

Machbarkeitsstudie, Horw
Klare Optionen als Entscheidungsgrundlage

8 Jahre

Berufserfahrung

25+

Projekte

5

realisierte Projekte, alle SIA-Phasen 21 – 53

Bestand

Fokus auf Umbau und Sanierung

Häufige Fragen

Wo lohnt sich die Investition bei einer Sanierung – und wo kann ich sparen?

Bei einer Sanierung in Zürich entscheidet die Verteilung des Budgets über das Ergebnis, nicht die Höhe. Die Faustregel: investieren, wo Sie täglich anfassen und wo ein späterer Austausch teuer wird.

Hier lohnt sich Qualität:

  • Küche und Bad – tägliche Nutzung, hoher Verschleiss
  • Böden – prägen den Raum und halten Jahrzehnte
  • Haustechnik, Elektro- und Sanitärleitungen – Nachbessern ist teuer
  • Fenster und Türen – Komfort, Wärmeschutz, Schallschutz

Hier können Sie zurückhaltend bleiben:

  • Nicht sichtbare Konstruktionen und Trockenbausysteme
  • Anstriche statt Designtapeten
  • Standard-Schalterprogramme statt Premiummarken
  • Ausstattungen, die sich später jederzeit ergänzen lassen

Diese Abwägung ist fester Bestandteil der Designberatung – projektbezogen und ohne Verkaufsinteresse an bestimmten Produkten.

Wann ist ein Umbau baubewilligungspflichtig?

Ob Ihr Umbau eine Baubewilligung braucht, hängt davon ab, was Sie verändern – nicht davon, wie gross das Projekt ist. Massgebend im Kanton Zürich sind das Planungs- und Baugesetz (PBG) und die kommunale Bau- und Zonenordnung.

In der Regel bewilligungsfrei:

  • Erneuerung von Küche und Bad am bestehenden Ort
  • Bodenbeläge, Anstriche, Oberflächen
  • Ersatz von Einbauten und Küchengeräten

In der Regel bewilligungspflichtig:

  • Eingriffe in tragende Wände und Decken
  • Änderungen an der Gebäudehülle: Fenster, Dachaufbauten, Gauben, Lukarnen
  • Nutzungsänderungen, etwa von Estrich zu Wohnraum
  • Neue oder vergrösserte Öffnungen in der Fassade
  • Alles an Objekten im Inventar der Denkmalpflege

Bei Wohnungen im Stockwerkeigentum kommt zusätzlich die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft dazu, sobald gemeinschaftliche Bauteile betroffen sind. Was in Ihrem Fall gilt, klären wir vor der Planung ab – nicht erst, wenn die Handwerker bestellt sind.

Wie funktioniert das Baueingabeverfahren im Kanton Zürich?

Das Baugesuch wird bei der Bausektion Ihrer Gemeinde oder Stadt eingereicht. In der Stadt Zürich läuft es über das Amt für Baubewilligungen.

  • Unterlagen zusammenstellen – Baugesuchspläne, Situationsplan, Formulare, je nach Vorhaben Nachweise zu Energie, Brandschutz und Statik
  • Einreichen und Publikation – das Vorhaben wird amtlich publiziert, danach läuft die Einsprachefrist
  • Prüfung durch die Fachstellen – bei Bedarf Rückfragen oder Auflagen
  • Bewilligung und Rechtskraft – erst danach darf gebaut werden

Rechnen Sie bei einfachen Umbauten mit rund zwei bis vier Monaten, bei Objekten unter Denkmalschutz oder mit Einsprachen deutlich länger. Wir erstellen die Baugesuchsunterlagen und begleiten das Verfahren bis zur Bewilligung.

Welche Fördergelder gibt es für Sanierungen im Kanton Zürich?

Für energetische Sanierungen bestehen Förderbeiträge von Bund, Kanton und teilweise Gemeinden. Sie werden nicht automatisch ausbezahlt – Sie müssen sie beantragen, und zwar in aller Regel vor Baubeginn.

Typischerweise förderfähig:

  • Dämmung von Fassade, Dach, Estrich- und Kellerdecke
  • Ersatz von Fenstern im Rahmen einer Gebäudehüllensanierung
  • Ersatz von Öl-, Gas- oder Elektroheizungen durch Wärmepumpe, Fernwärme oder Holz
  • Gesamtsanierungen mit GEAK Plus als Grundlage

Dazu kommen steuerliche Abzüge: Energetisch motivierte Investitionen sind im Kanton Zürich in der Regel vom steuerbaren Einkommen abziehbar, rein wertvermehrende Massnahmen dagegen nicht. Eine Etappierung über mehrere Steuerperioden kann sich deshalb lohnen.

Die Programme und Beitragssätze ändern jährlich. Wir prüfen zu Projektbeginn, was für Ihr Gebäude in Frage kommt, und stimmen den Zeitplan auf die Gesuchsfristen ab. Verbindliche Auskünfte erteilen die kantonale Energiefachstelle und Ihre Steuerbehörde.

Worin unterscheiden sich Architektin und Innenarchitektin beim Umbau?

Vereinfacht: Die Architektin verantwortet das Gebäude, die Innenarchitektin den Raum. Bei einer Wohnungssanierung überschneidet sich beides stark – und genau dort entstehen die üblichen Reibungsverluste, wenn zwei Büros nebeneinander arbeiten.

  • Architektur – Tragstruktur, Gebäudehülle, Grundrissänderungen, Baubewilligung, Bauleitung
  • Innenarchitektur – Raumprogramm, Materialisierung, Licht, Möblierung, Einbauten
  • Gemeinsam – Bad und Küche, Schreinerarbeiten, Haustechnik, alles was Leitung und Oberfläche zugleich betrifft

Meret Wildbolz Architektur deckt beide Seiten ab. Für Sie heisst das: eine Ansprechperson, ein durchgehendes Konzept und keine Schnittstelle, an der Verantwortung verloren geht.

Kann ich nur die Planung buchen und selbst mit Unternehmern bauen?

Ja. Das ist ausdrücklich Teil des Angebots und für viele Bauherrschaften in Zürich die wirtschaftlichste Variante.

Sie erhalten ein vollständiges Design- und Ausschreibungsdossier: Pläne im Massstab 1:50, Detailpläne 1:5, Materialisierung und Produktspezifikationen. Damit holen Sie Offerten ein, die tatsächlich vergleichbar sind, und organisieren die Ausführung selbst. Die Bauleitung entfällt, Sie behalten den direkten Draht zu den Unternehmern.

Auf Wunsch begleiten wir punktuell – etwa bei der Vergabe oder an kritischen Bauetappen.

Welche Unterlagen brauche ich für das Erstgespräch?

Für ein erstes Gespräch über Ihren Umbau genügt wenig. Hilfreich sind:

  • Grundrisspläne, falls vorhanden – auch alte Kopien oder Fotos davon
  • Fotos der betroffenen Räume
  • Angaben zum Baujahr und zu bekannten Sanierungen
  • Ihre Vorstellung vom Kostenrahmen
  • Bei Stockwerkeigentum: Reglement und Nutzungs- und Verwaltungsordnung

Fehlt etwas davon, ist das kein Hindernis. Wo keine Pläne existieren, erstellen wir sie im Rahmen der Bestandsaufnahme.

Wie läuft die Bedürfnisanalyse ab?

Die Bedürfnisanalyse steht am Anfang jedes Umbaus – vor der ersten Skizze. Sie verläuft in vier Schritten:

  • Ausführliches Gespräch zu Alltag, Nutzung und Zielen
  • Bestandsaufnahme vor Ort mit Aufmass und Fotodokumentation
  • Entwicklung mehrerer Varianten inklusive Moodboards und Materialkonzept
  • Gemeinsame Auswahl mit klarer Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen

Das Ergebnis ist kein übergestülptes Design, sondern eine Lösung, die Sie mitentschieden haben.

Was passiert, wenn das Budget überschritten wird?

Kostenschätzungen haben eine definierte Genauigkeit: Vorprojekt ±20 %, Kostenvoranschlag ±10 % gemäss SIA 102. Überraschungen im Bestand lassen sich nie vollständig ausschliessen – ältere Bausubstanz zeigt manches erst, wenn geöffnet wird.

Wenn es eng wird, wird priorisiert: Was ist zwingend, was verzichtbar, was lässt sich später nachrüsten. Transparent und früh – nicht erst in der Schlussabrechnung.

Wie lange dauert ein Umbau von der Idee bis zum Einzug?

Grobe Orientierung für eine Wohnungssanierung oder einen Umbau im Bestand:

  • Designphase und Konzept: 4 – 6 Wochen
  • Planung bis Ausschreibung: 4 – 8 Wochen
  • Vergabe und Werkverträge: 3 – 4 Wochen
  • Ausführung je nach Umfang: 6 – 32 Wochen

Realistisch sind 8 – 12 Monate von der ersten Überlegung bis zum Einzug. Baugesuchspflichtige Eingriffe verlängern diesen Zeitraum um zwei bis vier Monate, bei Einsprachen deutlich mehr.

Sprechen wir über Ihr Projekt

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir hören zu und stellen die entscheidenden Fragen – danach wissen beide Seiten, ob und wie es weitergeht.